Kaufbedingungen Großhandel
Allgemeine Geschäftsbedingung Stand Dezember 2020
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgendem bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Maxstore GmbH und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maxstore GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGBs Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Maxstore GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Maxstore GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maxstore GmbH gelten für alle Bestellungen, egal ob im Internet, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuches, die Bestimmungen des Deutschen bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.
§ 2 Abschluss eines Vertrages
a) Vertragsschluss über den Onlineshop der Maxstore GmbH Die von der Maxstore GmbH im Internet im Onlineshop zum Abruf bereitgehaltenen Waren und Beschreibungen stellen - ebenso wenig wie die Angebote in unseren Prospekten - kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Der Kunde leitet die Vertragsabwicklung ein, indem er ein Angebot abgibt, die Ware zu erwerben. Dies geschieht durch das Abschließen des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop. Nach Eingabe der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen, wie beispielsweise Versandadresse, Bestelldaten und Auswahl der Bezahlungsweise erfolgt ein bindendes Kaufangebot durch Absenden der Bestellung. Die Maxstore GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang des Angebotes zu überprüfen und anzunehmen. Unabhängig hiervon versendet die Maxstore GmbH nach Zugang des Angebotes des Kunden eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang des Angebotes des Kunden auf dem Server der Maxstore GmbH. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Versand der bestellten Produkte an den Kunden. In diesem Falle bestätigen wir den Versand in der Regel mit einer gesonderten Bestätigung. Unabhängig hiervon kann die Maxstore GmbH die Annahme des Angebotes auch durch ausdrückliche Erklärung bestätigen (z.B. per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon).
b) Vertragsschluss per Telefon/schriftlich Sofern der Kunde eine Bestellung anderweitig platziert (z.B. per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon), ist hierdurch noch kein Kaufvertrag geschlossen. In diesem Falle wird die Bestellung des Kunden von der Maxstore GmbH aufgenommen, die Verfügbarkeit geprüft und hiernach eine gesonderte Bestätigung übermittelt (z.B. per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon). Mit dieser Bestätigung wird dann der Kaufvertrag geschlossen. Die Annahme des Angebots kann alternativ auch durch Versand der bestellten Produkte an den Kunden erfolgen.
c) Sämtliche Angebote der Maxstore GmbH sind freibleibend.
§ 3 Preise, Zahlung
Lieferungen und Preise verstehen sich ab Werk/Verwaltung Maxstore GmbH, Kirchenlamitzer Str. 115, 95213 Münchberg bzw. je nach Lagerort Maxstore GmbH, Nordring 80, 64521 Groß-Gerau und Maxstore GmbH, Hauptstr. 1, 95356 Grafengehaig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Von der Maxstore GmbH übersendete Preislisten sind freibleibend. Da es sich bei den Preisen der Maxstore GmbH um Tagespreise handelt, sind Preislisten stets nur als momentane Angebotsgrundlagen zu verstehen. Die Maxstore GmbH behält sich das Recht vor, die Lieferung der bestellten Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde Vorkasse leistet, oder eine geeignete Sicherheit für die Ware durch den Kunden gestellt wurde.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden der Maxstore GmbH steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen aus der bestehenden Lieferbeziehung, einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und aus dem Rechtsverhältnis mit dem Kunden insgesamt verbleiben die gelieferten Sachen im Eigentum der Maxstore GmbH. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit der Maxstore GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt die Maxstore GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Maxstore GmbH. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an die Maxstore GmbH ab. Die Maxstore GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich der MwSt.) aus der Veräußerung der Waren einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche an Maxstore ab. Die Maxstore GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Nach Veräußerung von Waren, an denen die Maxstore GmbH Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der ihrem Miteigentumsanteil entspricht. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Die Berechtigung der Maxstore GmbH die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Maxstore GmbH verzichtet vorläufig darauf, die Forderung einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Maxstore GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, kann die Maxstore GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte erteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt und offenlegt. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Maxstore GmbH hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Maxstore GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der Maxstore GmbH. Die Maxstore GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei der Maxstore GmbH. Tritt die Maxstore GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 6 Lieferung und Termine
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, sind sämtliche angegebenen Liefertermine unverbindlich. Höhere Gewalt jeder Art, wie beispielsweise unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, rechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen usw. befreien für die Dauer und Umfang der Störung die Maxstore GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung oder zur Abnahme. Dies gilt auch dann, wenn diese Störungen bei den Zulieferern der Maxstore GmbH eintreten.
§ 7 Rücktritt durch Maxstore
Die Maxstore GmbH hat das Recht, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die Maxstore GmbH dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen. Ein Rücktritt der Maxstore GmbH ist nicht möglich, soweit und solange die Maxstore GmbH die gestellte Sicherheit akzeptiert. Die Maxstore GmbH wird in einem solchen Fall dem Kunden eine Frist setzen zur Bezahlung des Kaufpreises mittels Vorkasse oder zur Bestellung einer Sicherheit Zug um Zug gegen Auslieferung des bestellen Produktes. Ist die Maxstore GmbH durch höhere Gewalt, oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, wie in § 6 ausgeführt, an der Lieferung dauerhaft (8 Wochen) behindert und hat die Maxstore GmbH diesen Umstand nicht zu vertreten, ist sie zum Rücktritt berechtigt ohne das dem Kunden Schadensersatzansprü. Übt die Maxstore GmbH das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit Sie nicht aus vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
§ 8 Gewährleistung und Rügeobliegenheit
Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der Ware bestehen nur, wenn der Kunde gegenüber der Maxstore GmbH diese Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe des behaupteten Mangels rügt. Anderenfalls sind sämtliche Gewährleistungsansprüche und die hiermit zusammenhängenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Lieferung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei der Maxstore GmbH. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die Maxstore GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl verpflichtet, eine mangelfreie Sache im Austausch gegen Überlassung der mangelhaften Sache zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache ordnungsgemäß zu verpacken und an die Maxstore GmbH zur Ermöglichung Ihrer Gewährleistungsverpflichtung zu versenden. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge die Maxstore GmbH. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch) ist der Kunde berechtigt, entweder den vereinbarten Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Maxstore GmbH, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf eine Jahr gilt nicht für Ansprüche das Kunden, für welche die Haftung nicht eingeschränkt wird (§9). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf behauptete Mängel, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Insbesondere haftet die Maxstore GmbH nicht für Veränderungen der übersandten Ware durch eine unsachgemäße Handhabung oder Lagerung. Die Gewährleistungsverpflichtung der Maxstore GmbH besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Maxstore GmbH selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der Maxstore GmbH im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Hinweis zum Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht auf den Kunden mit Übergabe an das mit der Durchführung des Transportes beauftragte Unternehmen über.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Maxstore GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt. Die Maxstore GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit die Maxstore GmbH demgemäß dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Maxstore GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Maxstore GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 250.000 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Maxstore GmbH. Soweit die Maxstore GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung der Maxstore GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde der Maxstore GmbH mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, oder hat er seine Zahlung eingestellt, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der Maxstore GmbH sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Leistung eventuell gewährter Stundungszusagen. Teilzahlungsvereinbarungen oder ähnliche Abreden werden hinfällig. Sofern Auskünfte oder andere Tatsachen eine Gefährdung der Ansprüche der Maxstore GmbH aus den durchgeführten oder vorstehenden Lieferungen ergeben, so ist die Maxstore GmbH berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Sofern der Kunde der Maxstore GmbH in Zahlungsverzug ist, ist die Maxstore GmbH berechtigt, dem Kunden das Recht zur Weiterveräußerung der Ware, die Einziehungsermächtigung und sein Besitzrecht an allen nicht vollständig bezahlten Waren abzuerkennen. Ab Zahlungsverzug ist die Maxstore GmbH des Weiteren berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Verzugseintritt zu verlangen. Ab Zahlungsverzug ist die Maxstore GmbH des Weiteren berechtigt, die Einräumung des unmittelbaren Besitzes an den Waren zu verlangen und diese beim Kunden in dessen Geschäftsräumen auszusuchen und wegzunehmen.
§ 11 Bildrechte und Copyright
Sämtliche verwendeten Grafiken und Bilder unterliegen dem Deutschen Urheberrecht. Diese Urheberrechte liegen bei der Maxstore GmbH oder bei Partnern der Maxstore GmbH. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. gleiches gilt für die von der Maxstore GmbH oder deren Partnern vorformulierten Produktbeschreibungen.
§ 12 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung, Reklamation oder zur Versandabwicklung notwendigen Daten werden von der Maxstore GmbH in dem Umfang erhoben, gespeichert und verarbeitet, solange und soweit dies zur Vertragsabwicklung mit dem Kunden notwendig ist. Hierfür setzt die Maxstore GmbH eine EDV-geschützte Speicherung ein.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte nur weitergegeben, solange und soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist (bei Zahlungsdienstleistern, Transportunternehmen usw.).
Unser Kunde ist berechtigt, die üblichen gespeicherten Daten einzusehen, Änderungen zu verlangen und/oder eine Löschung geltend zu machen.
§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen
Auf Verträge mit der Maxstore GmbH ist deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechtes anzuwenden. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Sitz der Maxstore GmbH, wobei die Maxstore GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sämtliche Änderungen eines mit der Maxstore GmbH geschlossenen Vertrages - wie auch die Eingehung des Vertrages, außer es erfolgt eine Bestellung per Telefon – bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.